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Malta´s Steuersystem

Malta hat ein einzigartiges Steuersystem und den geringsten effektiven Steuersatz in der EU. Gewinne von ausländischen Gesellschaftern werden mit nur 5% Steuern besteuert. Daneben gibt es vorteilhafte Regelungen im Hinblick auf Quellen- & Kapitalertragssteuer. Dies macht Malta zu einem sehr interessanten Sitzstaat für die Steuergestaltung innerhalb der EU. Zudem hat Malta als Firmensitz nicht den schlechten Beigeschmack einer Briefkastenfirma, wie andere Standorte. Und das Bankensystem genießt im Gegensatz zu anderen Ländern weltweit einen sehr guten Ruf und gilt trotz des auch hier bestehenden Drucks der EU als das Stabilste in Europa.

 

In Malta gibt es nur eine Steuerart, die Einkommenssteuer. Es gibt weder Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer noch Vermögenssteuer. Bei Verlegung des steuerlichen Sitzes oder Firmensitzes nach Malta wird weder eine Zuwanderungs- noch Abwanderungssteuer erhoben.

 

Für maltesische Unternehmen gilt zunächst ein Pauschalsteuersatz von 35%. Dieser Steuersatz wird durch Anwendung des Steuergutschriftsystem (6/7 Tax Return Rule) auf effektive 5% reduziert. Diese Steuererstattung erfolgt auf Antrag als steuerfreie Netto-Dividende und ist somit frei verfügbar und unterliegt nicht mehr dem Firmeneigentum.

 

5% in Malta zu 42% Höchststeuersatz in Deutschland (bei Reichensteuer sogar 45%).

Diese Differenz ist bares Geld!

 

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